Miet- und Reservierungsbedingungen für die ganzjährigen Komfort-Ferienhäuser
Belatrix an der Ostsee


§1. Allgemeine Bestimmungen.

1. Diese Bedingungen legen die Voraussetzungen fest, unter denen die Reservierung und Vermietung der Ferienhäuser erfolgt. Mit der Durchführung einer Reservierung werden die Bestimmungen dieser Bedingungen akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Reservierung (Zahlung von 30 % des Aufenthaltspreises, jedoch mindestens für 3 Nächte) gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.

§2. Reservierung und Anzahlung.

  1. Die vereinbarte vorläufige Reservierung (telefonisch oder per E-Mail) muss durch Zahlung des in Punkt 1 genannten Anzahlungsbetrages innerhalb von 3 Tagen auf das Bankkonto SANTANDER BANK POLSKA S.A., Kontonummer: 55 1090 1737 0000 0001 1115 5111, BIC (Swift)-Code: WBKPPLPP, bestätigt werden (maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf dem Empfängerkonto). Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die vorläufige Reservierung storniert.
  2. Mit der Reservierung erklärt sich der Mieter mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Reservierungsabwicklung und Erfüllung der Meldepflicht gemäß der Verordnung vom 27. April 2016 (Amtsblatt der EU L 119 vom 04.05.2016) einverstanden. Dem Reservierenden steht das Recht auf Einsicht und Aktualisierung seiner personenbezogenen Daten zu.
  3. Die Zahlung der Anzahlung durch den Mieter bedeutet, dass er die vorliegenden Mietbedingungen akzeptiert.
  4. Am Tag des Aufenthaltsbeginns hat der Eigentümer das Recht, eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 300,00 PLN zu erheben.
  1. Den Restbetrag für den Aufenthalt zahlt der Mieter am Anreisetag in bar bei Schlüsselübergabe oder vor der Anreise per Banküberweisung. Im Falle einer Überweisung bitten wir darum, einen Zahlungsbeleg mitzuführen. Es besteht auch die Möglichkeit, am Anreisetag mit Kredit-/Debitkarte zu bezahlen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, am Anreisetag den gesamten Betrag für den Aufenthalt zu begleichen, auch wenn sich die Anreise oder der Aufenthalt aus Gründen, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat, verzögert oder verkürzt.
  3. Bei einer Verkürzung des Aufenthalts durch den Mieter wird der Betrag für den nicht genutzten Zeitraum nicht erstattet.
  4. Im Falle einer Änderung des Reservierungstermins durch den Mieter oder eines vollständigen Rücktritts vom Aufenthalt aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wird die Anzahlung nicht erstattet.
  1. Im Ferienhaus gilt ein absolutes Rauchverbot sowie ein Verbot für brennende Kerzen und das Braten von Fisch. Fisch darf nur an dem dafür vorgesehenen Ort gebraten werden.
  2. Falls der Mieter die Ruhe und/oder das Eigentum der Nachbarn erheblich stört oder die allgemein geltenden Normen des Zusammenlebens missachtet, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Aufenthalt des Mieters im Ferienhaus zu kündigen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Geldes für den nicht genutzten Zeitraum. Auf dem gesamten Gelände ist die Verwendung von vulgären Ausdrücken streng untersagt. Wenn der Eigentümer oder die für die Schlüssel verantwortliche Person aufgrund einer Störung der Nachtruhe (von 23:00 bis 06:00 Uhr) zu einer begründeten Intervention durch die Polizei gezwungen ist, hat der Eigentümer das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
  3. Bei Überschreitung der angemeldeten Personenanzahl im Ferienhaus (ohne Zustimmung und Wissen des Eigentümers) behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Vertrag mit allen Konsequenzen fristlos zu kündigen, ohne dass die bereits geleistete Zahlung erstattet werden muss.
  4. Aufgrund von Brandschutzbestimmungen dürfen im Ferienhaus keine Geräte verwendet werden, die eine Brandgefahr darstellen könnten, z. B. elektrische Tauchsieder, Gasbrenner oder Kerzen. Es ist verboten, leicht entflammbare Materialien, Sprengstoffe oder Materialien mit unangenehmem Geruch in das Ferienhaus zu bringen.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, den Eigentümer unverzüglich über notwendige Reparaturen im Ferienhaus vor dessen Nutzung zu informieren.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus im übernommenen Zustand zu erhalten und zurückzugeben; dies umfasst insbesondere das Hinterlassen von abgewaschenem Geschirr, Küchengeräten und sanitären Einrichtungen.
  7. Der Eigentümer haftet nicht für vorübergehende Unannehmlichkeiten bei unabhängigen Versorgern, die z. B. durch zeitweiligen Wasser- oder Stromausfall verursacht werden.
  8. Für Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und dem Mieter gilt polnisches Recht. Eventuelle Streitigkeiten werden gütlich beigelegt; im Falle einer Nichteinigung ist das für den Sitz des Eigentümers zuständige Gericht maßgeblich.
  1. Bei einer Überschreitung von 6 Personen im Ferienhaus ist mit einer zusätzlichen Gebühr pro Person/Nacht zu rechnen, die mit dem Eigentümer vereinbart wird.
  2. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für im Ferienhaus zurückgelassene Gegenstände. Bitte achten Sie beim Verlassen des Ferienhauses sorgfältig darauf, Fenster und Türen zu schließen.

§3. Übernahme des Ferienhauses.

  1. Der Hotelaufenthalt beginnt um 16:00 Uhr (Anreise) und endet um 10:00 Uhr (Abreise). Falls Sie die vereinbarte Zeit nicht einhalten können,

ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer der Anlage telefonisch zu benachrichtigen.

21. Der Check-in und Check-out erfolgt im Ferienhaus in Anwesenheit des Eigentümers oder einer bevollmächtigten Person.

23. Es wird empfohlen, für den Zeitraum des Aufenthalts eine eigene Versicherung abzuschließen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei Reiseversicherungsunternehmen.

24. Der Preis der vom Eigentümer der Ferienhäuser erbrachten Leistungen beinhaltet keine Versicherung. Das Unternehmen haftet nicht für Verletzungen, Schäden oder Zerstörung von Eigentum (Schäden an Gesundheit und Eigentum Dritter) während des gesamten Erholungsaufenthalts.

25. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus nach der Ankunft, aber vor dem Einzug abzunehmen, d. h. Möbel, Fenster, Duschkabine und sonstige im Ferienhaus befindliche Geräte zu überprüfen.

26. Anmerkungen zu Beschädigungen oder Zerstörungen müssen dem Eigentümer sofort gemeldet werden.

27. Der Eigentümer lässt die Feststellung sogenannter versteckter Mängel zu, jedoch nur an nicht sichtbaren Elementen (wie z. B. ein beschädigtes Bett, Schranktüren usw.).

Fehlen Anmerkungen des Mieters zu solchen Schäden innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Schlüssel, gilt dies als Einverständnis, dass der Mieter keine Einwände gegen die gesamten Räumlichkeiten hat.

28. Der Mieter haftet finanziell für Schäden, die während seines Aufenthalts im Ferienhaus entstehen, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Reparaturen von Zerstörungen oder die Behebung von Mängeln auf seine Kosten durchgeführt werden.

29. Der Aufenthalt von nicht angemeldeten Personen auf dem Gelände der Anlage ist untersagt.

30. Obligatorische Händedesinfektion. Spender mit Desinfektionsmittel befinden sich an den Eingängen zur Anlage an gekennzeichneten Stellen. 

Die Einhaltung der Hausordnung soll Ihnen einen ruhigen Urlaub unter komfortablen Bedingungen ermöglichen.